Ausgangsbeschränkung an Ostern: Ausflug ans Meer, an den See oder auf den Berg?
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Baden-Württemberg
Ein Spaziergang im Grünen, eine Fahrrad- oder Motorradtour, anschließend vielleicht noch Würstchen vom Grill im eigenen Garten – das bleibt in Baden-Württemberg trotz der Corona-Pandemie erlaubt. Unterwegs sein darf man aber nur allein, mit einer weiteren Person oder mit den im Haushalt lebenden Menschen, also Familienangehörigen oder WG-Partnern (hier alle Bestimmungen für Baden-Württemberg im Überblick). Bei Treffen in der eigenen Wohnung sind die Regeln nicht ganz so streng: Maximal fünf Personen können sich dort zum Osterfrühstück verabreden. Leben sie in häuslicher Gemeinschaft oder sind sie in gerader Linie verwandt – wie beispielsweise Eltern, Großeltern und Kinder – darf die gemütliche Runde noch größer sein. Die Zweitwohnung darf genutzt werden, Tagesausflüge sind ebenfalls erlaubt. Tourismusminister Guido Wolf bittet trotzdem darum, nach Möglichkeit zumindest die touristischen Highlights am Bodensee oder im Schwarzwald zu meiden. Einige Wanderparkplätze und Uferpromenaden wurden von den Kommunen bereits am vergangenen sonnigen Wochenende gesperrt.
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