Schiff unter Quarantäne: „Kooperationspflicht der Reisenden“
Kreuzfahrtschiffe unter Quarantäne und Passagiere, die weder ein- noch ausschiffen können: Das hoch ansteckende Coronavirus wird zur Bedrohung für „schwimmende Städte“ mit mehreren Tausend Passagieren. Die ADAC-Juristin Silvia Schattenkirchner erklärt, was Kreuzfahrtpassagiere jetzt beachten müssen.
SZ: Welche Rechte haben Passagiere auf einem Kreuzfahrtschiff?
Silvia Schattenkirchner: Das ist eine Frage der Güterabwägung. Zwischen gesundheitlichen Risiken einerseits und Persönlichkeitsrechten andererseits. Bisher ging es auf Kreuzfahrtschiffen eher um das relativ harmlose Norovirus. Da steht die Frage im Vordergrund, wie lange die Desinfektion des Schiffes dauert. Nur in seltenen Fällen geht von dem Schiff eine Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung aus. Im Hafen können die dort zuständigen Behörden eine Quarantäne verhängen. Es gibt meines Wissens aber keinen Präzedenzfall mit mehreren Tausend Passagieren wie jetzt bei dem Coronavirus.