Ärger mit der Airline? – In nur 3 Schritten: Mit Flugrecht bis zu 600 Euro Entschädigung bei Flugverspätung oder Flugausfall
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Entschädigung bei Flugverspätung oder Flugausfall
Urlaub ist gerade jetzt ein heiß diskutiertes Thema, über das große Uneinigkeit herrscht. Doch auch wenn die Corona-bedingten Beschränkungen nach und nach gelockert oder sogar gänzlich aufgehoben werden, läuft insbesondere bei Flugreisen nicht immer alles rund – denken Sie einmal an Ihre letzten Flughafen-Aufenthalte zurück.
Kam es hier zu Verspätungen, Flugausfällen und/oder Überbuchungen? Wenn diese keine Folgen höherer Gewalt waren, dann haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Diese verjährt erst nach drei Jahren zum Jahresende. Wer also 2017 oder später Ärger bei einem Flug hatte, kann sich Geld von der Fluggesellschaft zurückholen und damit die Kasse für den nächsten Urlaub auffüllen. Das kann, muss aber keine Flugreise sein.
Die rechtliche Lage ist für Verbraucher in der EU eigentlich ziemlich eindeutig. Denn laut der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 besteht bei Flugverspätungen von mehr als 3 Stunden (oder wenn Sie infolgedessen einen Anschlussflug verpassen), Ausfällen sowie Überbuchungen ein Anspruch auf Betreuungsleistungen sowie eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Und wer schon mal geflogen ist, hat diese Situationen sicherlich schon das eine oder andere Mal erlebt. Einziger Haken: In der Praxis ist es nicht immer einfach, die Ansprüche gegen die Airlines durchzusetzen.
Hier kommt Flugrecht ins Spiel – ein Dienst, der für Reisende die entsprechende Entschädigung einfordert und (falls nötig) auch dafür vor Gericht zieht. Für Sie besteht dabei keinerlei Risiko oder ein hoher Zeitaufwand. Der (kostenlose) Check dauert nur wenige Minuten.
In drei einfachen Schritten zur Entschädigung
Wie es sich für einen modernen Online-Dienst gehört, funktioniert Flugrecht sehr einfach in drei Schritten:
Schritt 1: Nehmen Sie sich zwei Minuten Zeit für die Schnellprüfung, indem Sie die relevanten Flugdaten eingeben.
Schritt 2: Besteht ein Entschädigungsanspruch, übernimmt Flugrecht das Steuer und macht Druck bei der Airline. Wird keine außergerichtliche Einigung erzielt, kann
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