Zugausfälle und Verspätungen: Deutsche Bahn zahlt an Kunden weniger Entschädigung aus
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Bahnfahrer kennen inzwischen ihre Rechte und wissen, wie es geht: Bei Zugausfällen und ab einer Verspätung von 60 Minuten muss die Deutsche Bahn zahlen und ihnen einen Teil des Fahrpreises zurückerstatten.
Dazu muss immer noch umständlich ein zweiseitiges DIN-A4-Papier ausgefüllt werden und anschließend das sogenannte Fahrgastrechte-Formular zusammen mit der Originalfahrkarte im Reisezentrum eingereicht oder an das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt am Main per Post geschickt werden.
Von Jahr zu Jahr meldeten immer mehr Bahnkunden ihre Ansprüche an. 2018 wurden 2,2 Millionen Anträge gestellt – mit Erfolg: Die Bahn musste eine Rekordsumme in Höhe von 54,5 Millionen Euro an ihre Kunden auszahlen, die unter dem unpünktlichen Bahnverkehr zu leiden hatten. Ein Jahr zuvor waren es nur 34,6 Millionen Euro, nach 27 Millionen Euro im Jahre 2014.
Rückläufige Zahlen seit 2019 – eine Trendwende bei der Deutschen Bahn?
Doch das vergangene Jahr zeigt erstmals eine leicht rückläufige Tendenz: „Weniger Reisende haben Entschädigungen beantragt“, teilte die Deutsche Bahn auf Anfrage des stern mit. „2019 hat die Deutsche Bahn Kunden im Nah- und Fernverkehr mit insgesamt 52,6 Millionen Euro und damit rund 2 Millionen Euro weniger als 2018 entschädigt.“
Die Erstattung des Fahrpreises von 25 Prozent wird fällig, wenn Bahnreisende eine Verspätung von mindestens 60 Minuten haben, ab 120 Minuten werden 50 Prozent fällig. Der ICE-Sprinter-Aufpreis wird ab 30 Minuten Verspätung eines ICE-Sprinters erstattet.
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