Vor allem USA- und Italien-Reisende betroffen – Flug annulliert oder umgebucht wegen Corona: Wer Anspruch auf Entschädigung hat
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Umgebucht wegen Corona: Weil jetzt viel weniger Menschen fliegen, streichen Airlines ihre Flugpläne zusammen. Welche Regeln gelten, wenn Sie nicht wie geplant fliegen können – und wer sogar Entschädigung bekommt.
Fluggesellschaften streichen derzeit ihre Flugpläne zusammen, weil die Nachfrage wegen des neuartigen Coronavirus Sars-CoV-2 eingebrochen ist. Insbesondere Flüge in die USA und von dort nach Europa sowie die Verbindungen nach Italien sind aktuell von Annullierungen und Umbuchungen betroffen.
Wer den neuen Termin nicht wahrnehmen kann oder möchte, oder grundsätzlich zu einem deutlich späteren Zeitpunkt fliegen möchte, kann bei Airlines wie etwa der Lufthansa kostenlos umbuchen.
Die Voraussetzungen für eine Entschädigung
Geld gibt es hingegen nicht unbedingt. Werden Passagiere umgebucht und ändern sich Flugzeiten oder gar der Flugtag, ist eine Entschädigung nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen. Der Anspruch hängt von dem Zeitpunkt ab, an dem die Airline einen Passagier in Kenntnis setzt: Wenn das Unternehmen 14 Tage vor Abreise oder früher über die Änderung der Flugzeit oder des Flugdatums informiert, gibt es keine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Darauf weist der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover hin.
Corona „kein Joker“ für Airlines
Annulliert die Airline dagegen weniger als zwei Wochen vor Abflug aus betriebswirtschaftlichen Gründen einen Flug und bucht den Passagier um, steht diesem Entschädigung zu. Dass das Coronavirus in Europa grassiert, ist bezogen auf einen einzelnen Flug nach Ansicht von Degott noch kein außergewöhnlicher Umstand: „Corona ist jetzt der Joker der Airlines, aber das ist zu kurz gegriffen.“
Die Fluggesellschaft sei bei kurzfristigen Annullierungen nur von der Zahlungspflicht befreit, wenn der Passagier im Prinzip gar nicht mehr einreisen könne – wie zum Beispiel momentan in Israel.
Fluggesellschaften verweisen auf außergewöhnliche Situation
Bereits jetzt kündigt sich allerdings
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