Urlaubs-Storno: „Außergewöhnliche Umstände auch ohne Reisewarnung“
Das Amtsgericht Frankfurt hat ein Urteil gefällt, das mehr Menschen interessieren dürfte als nur den Kläger: Dieser wollte Mitte April eine Woche auf der Insel Ischia im Golf von Neapel entspannen, den Urlaub hatte er ein Jahr zuvor gebucht und 325 Euro angezahlt. Die Vorfreude machte die Corona-Pandemie zunichte, in Norditalien wurde eine Region nach der anderen zu Sperrgebieten erklärt. Anfang März sagte der Urlauber daher beim Frankfurter Veranstalter ab, „aufgrund der außergewöhnlichen Umstände und meiner Erkrankung“. Zu diesem Zeitpunkt lag noch keine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vor – auf diese berufen sich Veranstalter üblicherweise und verlangen sonst eine Entschädigung in Form von Stornokosten.
Der Urlaubsanbieter hat selbst in seinen Geschäftsbedingungen stehen: „Der Veranstalter kann vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.“
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Ob diese Umstände im März 2020 auch ohne Reisewarnung unvermeidbar und außergewöhnlich waren, darin waren sich Urlauber und Unternehmen aber nicht einig. Das Amtsgericht Frankfurt urteilte nun, dass es im konkreten Fall nicht um die Wirksamkeit der Bedingungen von Stornoregelungen geht – sondern darum, dass der Veranstalter insgesamt keine Entschädigung verlangen durfte. Denn angesichts der akuten Entwicklung in Italien war Anfang März davon auszugehen, dass die Reise im April nicht hätte stattfinden können – die Umstände waren also zum Zeitpunkt der Absage schon außergewöhnlich, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung (AZ 32 C 2136/20(18)).
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Was dieses Urteil für Urlauber bedeutet, die nicht verreisen wollten oder vielleicht bald buchen möchten, beantwortet Reiserechtsexperte Paul Degott.
SZ: Herr Degott, können Urlauber nun doch ohne Stornokosten ihre Pauschalreise kündigen, wenn
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