Südafrika, Marokko, Brasilien – Mehrere Urlaubsziele darunter: Diese Länder sind jetzt Corona-Risikogebiete
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Pandemiebedingt fällt der Sommerurlaub 2020 bei den meisten anders aus als geplant. Statt der Dichte an Sehenswürdigkeiten und Hotelbewertungen sind die Infektionszahlen die ausschlaggebenden Kriterien für die Wahl des Urlaubsziels.
Einen wichtigen Anhaltspunkt dafür stellt die Liste der Risikogebiete des Robert-Koch-Instituts dar. Dort führt die oberste deutsche Gesundheitsbehörde für Infektionskrankheiten tagesaktuell die Gebiete auf, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit Sars-CoV-2 besteht. Wer aus einem dieser Länder nach Deutschland zurückreist, muss unter Umständen zudem mit Quarantäne rechnen.
Zu den Risikogebieten zählen aktuell auch mehrere Länder, die sonst als Urlaubsdestinationen bekannt sind:
Darüber hinaus finden sich unter den Corona-Risikogebieten viele touristisch ohnehin weniger frequentierte Länder zum Beispiel in Afrika oder Südamerika wie Angola, die Elfenbeinküste und Ghana sowie Chile, Kolumbien und Paraguay. Die vollständige Liste der als besonders risikobehaftet eingestuften Länder finden Sie hier.
Da sich die Einschätzung zur Infektionswahrscheinlichkeit in den einzelnen Ländern ständig ändern kann, ruft das RKI Reisende generell dazu auf, sich vor Reiseantritt über die Lage vor Ort zu informieren – auch auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Deutschland selbst nennt das RKI kein Risikogebiet für Sars-CoV-2.
Wann gilt ein Land als Covid-19-Risikogebiet?
Die Einstufung eines Landes als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesinnenministerium, erläutert das RKI. Ihr liegt eine zweistufige Bewertung zugrunde:
- Zunächst stellen die Ämter fest, in welchen Staaten oder Regionen es in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gegeben hat.
- In einem zweiten Schritt sondieren sie, ob für weitere Gebiete ein erhöhtes Risiko besteht – selbst wenn sie den genannten Grenzwert nominell unterschreiten. Hinweise darauf gibt im Zweifel
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