Neue Regelung der Bundesregierung – Zwangs-Quarantäne für Reise-Rückkehrer – was das für Sie bedeutet
Neue Regelung der Bundesregierung: Zwangs-Quarantäne für Reise-Rückkehrer – was das für Sie bedeutet
Aus dem Ausland zurück in den deutschen Corona-Alltag – so soll es bald nicht mehr laufen. Wer von einer mehrtägigen Auslandsreise zurückkommt, soll direkt in häusliche Quarantäne gehen. Bleibt abzuwarten, ob die Länder diese Empfehlung auch alle umsetzen.
Wer aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrt, kann sich künftig auf zwei kontaktarme Wochen in den eigenen vier Wänden gefasst machen. Diese Regelung empfiehlt die Bundesregierung nach einem Beschluss des Krisenkabinetts vom Montag den Ländern. Sie soll ab 10. April für Reisende gelten, die mehrere Tage im Ausland waren. Ausnahmen gibt es etwa für Lkw-Fahrer oder Pendler.
Aber was ändert sich jetzt? Schon jetzt dürfen Menschen aus Drittstaaten nur noch in Ausnahmefällen in die Europäische Union einreisen. Auch für Bürger europäischer Staaten gelten jetzt schon Einreisebeschränkungen für Deutschland, mit Ausnahmen für Berufspendler oder Menschen, die hier wohnen. Die wesentliche Neuerung ist nun, dass alle, die nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt an ihren Wohnsitz in Deutschland zurückkehren, in eine „verbindliche zweiwöchige Quarantäne“ gehen müssen. Und zwar unabhängig von der Nationalität. Wer per Flugzeug oder Schiff kommt, muss Reiseroute und Kontaktdaten bekannt geben, das Gesundheitsamt an seinem Wohnort soll dann die Einhaltung der Quarantäne überwachen.
Nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz wäre wohl auch eine Anordnung des Bundes möglich gewesen. Allerdings handelt es sich bei der neuen Regelung nur um eine Empfehlung der Bundesregierung an die Länder.
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