Neue Regeln ab 1.Oktober – Risikogebiet: Ab wann für ein Land keine Reisewarnung mehr gilt
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Ab diesem Stichtag soll eine individuelle Bewertung darüber vorgenommen werden, ob ein ganzes Land oder einzelne Regionen eine Risikogebiet eingestuft wird. Ist dies der Fall gilt automatisch auch eine Reisewarnung. Getroffen wird die Entscheidung in Absprache zwischen dem Bundesgesundheitsministerium, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesinnenministerium, heißt es in der „Bild“.
Reisewarnung: Obergrenze gilt weiterhin als Bewertungskriterium
Die Bewertung erfolgt dabei in einem zweistufigen Verfahren: Weiterhin gilt die Obergrenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im Zeitraum der letzten sieben Tage für eine Region. Auf die gleiche Weise werden auch in Deutschland Corona-Hotspots identifiziert.
Riskogebiet: Qualitative Bewertung soll vorgenommen werden
Neben der 50er-Grenze sollen zudem eine qualitative Bewertung des Infektionsrisikos vorgenommen werden. Hier soll das Auswärtige Amt mit seiner jeweiligen Expertise vor Ort entscheiden, ob eine Region oder Land auch bei Unterschreitung des Grenzwertes als Risikogebiet zählt. Geltende Hygienebestimmungen und Kontaktverfolgungs-Maßnahmen sollen berücksichtigt werden.
Auswärtigen Amtes: „Ab Oktober kehren wir zu einem individuellen System für jedes Land zurück“
Mit Blick auf die Reisewarnung sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes: «Ab Oktober kehren wir zu einem individuellen System für jedes Land zurück.» Reisewarnungen für Länder mit Risikogebieten werde es weiter geben. Diese könnten auch aufgehoben werden, wenn es beispielsweise Quarantänebestimmungen gebe. Allerdings könne in einem solchen Fall dringend von Reisen abgeraten werden.
Reiseverband äußert sich positiv
Der Reiseverband DRV bezeichnete die Entscheidung als «einen zaghaften Schritt in die richtige Richtung». Faktisch ändere sich für die Kunden und die Branche aber nur wenig. «Es bleibt die Ungewissheit, wann wieder gereist werden kann und wann Unternehmer und Beschäftigte wieder etwas für ihren Lebensunterhalt verdienen können», sagte DRV-Präsident Norbert Fiebig.
Auch nach dem 1. Oktober werde für fast alle Länder weiterhin eine Reisewarnung bestehen. Fiebig forderte, nur Orte und Landkreise, die den Grenzwert des Robert Koch-Instituts (RKI) überschritten, sollten künftig als Risikogebiet ausgewiesen und dann auch mit einer Reisewarnung belegt werden
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