Nach Kritik von Kunden – Bahn bietet Bahncard-Besitzern wegen Corona-Krise neue Kulanzregelung an
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Die Deutsche Bahn bietet Besitzern der Bahncard ab sofort eine geänderte Kulanzregelung an. Das hat der Konzern auf seiner Webseite mitgeteilt. Über ein eigens dafür eingerichtetes Online-Formular können Bahnkunden ihre Bahncard in einen Gutschein umwandeln. Die Gültigkeit des Gutscheins beträgt drei Jahre.
Konkret teilt die Bahn auf der Webseite mit: Dem Unternehmen sei bewusst, „dass das Reisen für viele derzeit nicht bzw. nur eingeschränkt möglich ist. Als Ausgleich bieten wir allen betroffenen Kunden mit einer BahnCard 25 oder BahnCard 50 einen Reisegutschein an.“ Kunden können die neue Kulanzregelung ab sofort nutzen.
Kunden, die eine Bahncard 100 besitzen, sollten sich wie gewohnt an den BahnComfort Service wenden.
Diese Voraussetzungen müssen Bahncard-Besitzer erfüllen
Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um den drei Jahre gültigen Bahn-Gutschein zu beantragen. Voraussetzung ist laut Bahn eine aktuell gültige Bahncard und bei Neukunden zusätzlich ein Kauf der Bahncard bis einschließlich 13. März 2020. Der Gutscheinwert orientiere sich dabei an der Art der Bahncard und liege zwischen 10 und 50 Euro, teilt das Unternehmen mit.
Die Bahn weist zudem darauf hin, dass wegen des hohen Anfrageaufkommens für die Kulanzregelung die Bearbeitung drei bis vier Wochen dauern könne. In den vergangenen Wochen hatten Kunden die Bahn kritisiert, dass es trotz der eingeschränkten Reisefreiheit in Deutschland aufgrund der Corona-Pandemie keine Kulanz für Bahncard-Besitzer gegeben hatte.
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