Horrorurlaub: So reklamieren Sie Urlaubsmängel richtig
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Die Deutschen sind als notorische Nörgler verschrien. Besonders im Urlaub kritisieren sie ihre Unterkunft, verlangen ein besseres Zimmer oder fordern eine Preisminderung. Nach ihrer Rückkehr versuchen manche auf dem Rechtsweg, einen Teil ihres Reisepreises zurückzuverlangen, wenn die Ferienfreude durch schlechtes Essen oder Baustellenlärm getrübt wurde. Aber eine durchs Badezimmer krabbelnde Kakerlake ist nicht gleich ein Reisemangel, der ein vorzeitiges Kofferpacken rechtfertigt.
Immer alles schriftlich
Grundsätzlich können nicht das vermittelnde Reisebüro oder die Reise-Website verantwortlich gemacht werden, sondern nur der Veranstalter. Kleinigkeiten vor Ort sollten zunächst mit dem Hotelmanager auf dem Kulanzweg geregelt werden. Entspricht die Unterkunft nicht der Beschreibung des Reiseprospekts, fehlen zum Beispiel angepriesene Sportmöglichkeiten, müssen diese laut Reiserecht sofort reklamiert werden.
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