Gutscheine statt Rückzahlung: Streit um Urlaubs-Erstattungen: „Die Reisenden zahlen dafür, dass der Staat einen Fehler gemacht hat“
Der schon lang geplante Osterurlaub wurde abgesagt, die Flüge gestrichen. In der Corona-Krise müssen die Bürger auf vieles verzichten. Zugleich könnten viele das Geld von bereits angezahlten Reisen auch gut gebrauchen, weil sie in Kurzarbeit sind oder um ihren Job fürchten.
Doch statt Erstattungen sollen die Verbraucher nach dem Willen der Bundesregierung erst einmal Gutscheine bekommen, weil Unternehmen der Reisebranche keine Einnahmen mehr verzeichnen und finanziell in Schwierigkeiten stecken.
Herr Schmid, was bedeutet die Änderung für Kunden?
Zur Person
Fluggesellschaften und Reiseveranstalter wären dann nicht mehr verpflichtet, bereits gezahlte Gelder für abgesagte Flüge und Reisen innerhalb von 7 bzw. 14 Tagen zurückzuzahlen. Stattdessen erhielten die Kunden Gutscheine. Das Recht auf Reisepreiserstattung nach Artikel 8 der Fluggastrechteverordnung würde damit ausgesetzt.
Aber nur vorübergehend, heißt es…
Ja, das wird man nicht dauerhaft aussetzen können, denn das wäre praktisch eine Enteignung, frei nach dem Motto: Vorauskasse muss der Kunde leisten, aber wenn es schief geht, ist keiner zur Rückzahlung verpflichtet.
Handelt es sich um Rechtsbeugung?
Nein, Recht beugen könnte nur ein Richter. Eigentlich ist es eine erzwungene Kreditgewährung, die nur deshalb akzeptabel sein kann, wenn der Rechtsanspruch auf Rückzahlung für eine gestrichene Reise oder eines annullierten Fluges für eine begrenzte Zeit, zum Beispiel eineinhalb Jahre, ausgesetzt wird.
Nach meinen Informationen sollen Gutscheine in Höhe des Flug- oder Reisepreises ausgestellt werden, die bis Ende
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