Für Reisende aus Risikogebieten – Chaos bei Beherbergungsverboten: Was jetzt in welchem Bundesland gilt
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Inzwischen hat eine Mehrheit der Bundesländer ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Orten mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen beschlossen, sofern diese keinen maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen können.
Greifen soll dies für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen. Ausgenommen von der Regelung sind ausdrücklich Familienbesuche und Pendelverkehre zu beruflichen Zwecken.
Welche Bundesländer haben ein Beherbergungsverbot für Urlauber ausgesprochen?
Zu den Befürwortern des Verbots gehören:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Brandenburg
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
Diese Bundesländer beschlossen mehrheitlich, dass für Reisende aus innerdeutschen Corona-Hotspots ein Beherbergungsverbot in Hotels, Jugendunterkünften und Pensionen gilt (konkrete Regeln je Bundesland siehe unten).
Wann kann ich trotzdem aus einem Risikogebiet einreisen?
Das ist grundsätzlich möglich. Wer zu Beginn seiner Reise einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen kann, darf auch in besagten Bundesländern Urlaub als Gast aus einem Corona-Hotspot machen. „Wer mit einem negativen Test anreist, kann einen Urlaub genießen“, sagte Bayerns Ministerpräsident Söder. Auch eine Quarantänepflicht gibt es dann nicht.
Welche Bundesländer machen nicht mit?
Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen legten Protokollerklärungen zu dem Beschluss vor. In Mecklenburg-Vorpommern gelten aber bereits strenge Einreisebeschränkungen (konkrete Regeln in den einzelnen Bundesländern siehe unten).
Auch in Nordrhein-Westfalen sind vorerst keine Beherbergungsverbote für Urlauber aus innerdeutschen Corona-Hotspots in Kraft. Die Corona-Schutzverordnung des Landes sieht diese Möglichkeit zwar grundsätzlich seit Mitte Juli vor – aber nicht als Automatismus ab einer bestimmten Schwelle.
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Beherbergungsverbot: Was die Länder beschlossen haben
Im gemeinsamen Beschlusspapier – bei dem die genannten fünf Länder andere Erklärungen abgegeben hatten – steht unter anderem:
- Es wird festgestellt, dass dem Anstieg der Zahlen „konsequent begegnet werden muss“, vor allem um Wirtschaft, Schulen und Kitas am Laufen
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