Fluggastrechte trotz Pandemie – Flug wegen Corona ausgefallen? Diese Rechte haben Passagiere jetzt
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Corona hat die Flugbranche hart getroffen und fast zum Erliegen gebracht – denn Tausende von Flügen mussten wegen der Pandemie gestrichen werden. Und Tausende von Fluggästen warten noch heute darauf, ihr Geld zurückzubekommen – obwohl Airlines den Ticketpreis eigentlich innerhalb von sieben Tagen rückerstatten müssen. „Denn trotz Corona gilt auch hier die EU-Fluggastrechteverordnung uneingeschränkt“, erklärt Julia Zeller, Referentin der Verbraucherzentrale Bayern gegenüber FOCUS Online.
Kunden müssen keine Gutscheine annehmen
Dass Airlines es Fluggästen nicht immer leicht machen, ihr Recht einzufordern – zum Beispiel bei Zahlung von Entschädigungen wegen Flugverspätungen -, wissen Verbraucherschützer und viele Kunden aus eigener Erfahrung. Die durch die Pandemie sich verschärfende wirtschaftliche Schieflage vieler Airlines hat ihre ohnehin oft zögerliche Zahlungsbereitschaft noch verstärkt.
Flug verspätet oder annulliert? (Anzeige)
Mit Flugrecht können Sie ganz einfach bis zu 600 Euro Entschädigung von der Airline einfordern. Der Anspruch gilt für alle Flüge seit 2017, die mehr als 3 Stunden Verspätung hatten oder gestrichen wurden – auch bei Überbuchung und Flugzeitenänderung.
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